
Falls
der behandelnde Arzt bei der Behandlung eines Kindes oder eines Erwachsenen die
Verordnung von Ritalin SR für therapeutisch notwendig erachtet, sind folgende
Voraussetzungen beim Erwerb des Medikaments wichtig. Bei Ritalin SR 20mg 100
Tabletten handelt es sich um ein Arzneimittel, welches in Deutschland nicht
zugelassen ist. Ritalin SR fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz,
so dass für den Bezug dieses Medikamentes entsprechende gesetzliche
Vorschriften gelten. Hierzu muss der Apotheke ein BTM-Rezept, welches vom
behandelnden Arzt ausgestellt wird, vorliegen.
Der
Ablauf für den Patienten:
1.
Wie bei Ritalin oder Medikinet, benötigt man ein BTM-Rezept (Spezielles Rezept
zur Verordnung von Medikamenten, die unter das Gesetz zur Verordnung von Betäubungsmitteln
fallen), welches man von seinem behandelnden Arzt ausgestellt bekommt. Jeder
approbierte Arzt kann solche Rezepte anfordern. Der Pat. kann damit die
Tabletten über die Apotheke seines Vertrauens beziehen.
2.
Da es sich bei Ritalin SR um eine ausländische Arzneispezialität handelt, kann
es sein, dass einige Kassen nicht die Kosten übernehmen. Der Patient oder der
behandelnde Arzt sollte sich deshalb vorher an die zuständige Krankenkasse
wenden.
Der
Ablauf für die Apotheke:
1.
Der Apotheker benötigt gemäß §4 Abs. 3 des BTM-Gesetzes eine Genehmigung zur
Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr, welche vom BfarM erteilt wird.
2.
Der Apotheker benötigt ein BTM-Rezept, welches vom behandelnden Arzt des
Patienten ausgestellt wird. Da bei der zur Zeit nur verfügbaren Packungsgröße
immer 100 Tabletten abgegeben werden müssen, wird die monatliche Höchstabgabemenge
für Methylphenidat überschritten. Das Rezept muß mit einem A gekennzeichnet
werden; dies bedeutet, dass der Arzt bewusst die Höchstabgabemenge überschreitet,
wegen der Packungsgröße ist dies bei Ritalin SR derzeit nicht zu umgehen.
3.
Für den Import des Produktes benötigt die Apotheke eine generelle Genehmigung
zur Einfuhr von ausländischen Arzneispezialitäten gemäß §73.3 AMG und
spezifisch für
4.
Ritalin SR eine Erlaubnis gemäß des §3 BTMG. Sollten diese nicht vorliegen,
so kann die Apotheke die Ware bei einem autorisierten Importeur bestellen.
Adressen der Importeure, die über solche Genehmigungen verfügen sind bei der
Bundesopiumstelle (Friedrich-Ebert-Allee 38-40, 53113 Bonn, Tel.: 0228-207-30)
zu erfragen.
5.
Bei der Erstbestellung der Apotheke benötigt der Importeur einmalig eine Kopie
des aktuellen BTM-Nummernbescheides, da der Importeur gesetzlich dazu
verpflichtet ist, sich von der Genehmigung zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr
der Apotheke zu überzeugen.
6.
Die Apotheke kann nun telefonisch, schriftlich oder per Fax beim Importeur die
Ware bestellen.
7.
Je nach Bestellzeitpunkt wird die Ware innerhalb 5-14 Tagen in der Apotheke
eintreffen.
Wichtig bei der Anwendung: Ritalin SR darf nicht geteilt werden, weil die längere Wirksamkeitsdauer nur dann gegeben ist, wenn die äußere Umhüllung nicht zerstört wird, d.h. bei Pat. mit einem geringen Bedarf an Stimulanzien zur Behandlung der ADHS wird die Dosis von 20 mg eventuell schon zu hoch sein.