Ist ADHS eine anerkannte Krankheit?

Ist ADHS eine anerkannte Krankheit?In Deutschland wird von immer mehr Ärzten die Diagnose ADHS gestellt. Diese „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung“ ist eine psychische Störung, die bereits im Kindesalter auftritt und dabei zu Impulsivität, häufig auch Hyperaktivität, und zu Problemen bei der Aufmerksamkeit führt. Inzwischen weist bereits ein alarmierend großer Anteil an Kindern Symptome von ADHS auf, wobei meist Jungen häufiger betroffen sind als Mädchen. Die Ursachen für ADHS sind dabei noch nicht vollständig geklärt und bedürfen weiterer Untersuchungen. Des Weiteren erweist sich sogar schon eine Diagnose von ADHS als äußerst schwierig und erfordert eine genaue Beobachtung der Symptome.

Heute ist ADHS als wirkliche Krankheit anerkannt und in verschiedenen Stufen klassifiziert, bei der die Erkrankung je nach Grad der Aufmerksamkeitsdefizite und Aktivitätsdrang eingegliedert wird. Nach der Diagnose ADHS können zur Behandlung Medikamente verordnet werden, wobei ADHS in leichten Schweregraden nicht medikamentös behandelt wird. Die Kosten für die Medikamente werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, was auch zeigt, dass diese psychische Störung heute als eine „echte“ Krankheit anerkannt wird. Bei Erwachsenen kann es zu Problemen bei der Übernahme der Kosten für die Medikamente kommen, da die Wirksamkeit einer Therapie mit Ritalin hier nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte – deswegen weigern sich einige Krankenkassen, zu zahlen.

Neben der Therapie mit Ritalin gibt es bei einer Erkrankung an ADHS auch die Möglichkeit anderer therapeutischen Maßnahmen. Von Aggressionstraining über Familientherapie bis hin zu motorischen und logopädischen Therapien können bei ärztlichen Gutachten die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auch die private Krankenversicherung erkennt ADHS als Krankheit an und übernimmt daher ebenfalls die Kosten für die Medikamente, solange diese zugelassen sind. Ob weitere Therapien übernommen werden, wird wie immer in den vertraglichen Bedingungen der privaten Krankenversicherung geregelt.

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