Schmerzensgeld – wie viel Anspruch habe ich eigentlich?

Wer durch einen anderen zu Schaden kommt, hat einen Anspruch auf eine Entschädigung. Bei immateriellen Schäden wird die Zahlung eines Schmerzensgeldes durch den Verursacher fällig. Die angemessene Höhe einer Wiedergutmachung zu bestimmen, ist schwierig. Ohne Anwalt für Schmerzensgeld ist ein fairer Ausgleich kaum zu erzielen.

Was ist Schmerzensgeld und wann besteht ein Anspruch?
Allein im Straßenverkehr erleiden jährlich gut 350.000 Menschen Verletzungen, die durch ein Verschulden anderer zustande kommen. Die Haftpflichtversicherung gleicht alle Schäden aus. Auch Personenschäden und mögliche Folgekosten durch dauerhafte Beeinträchtigungen müssen bezahlt werden. Die Bemessung erweist sich als schwierig und ist häufig nicht der Verletzung angemessen. Es bewährt sich, einen professionelle Hilfe für Schmerzensgeld hinzuziehen.

Die Entschädigung eines immateriellen Schadens erfolgt auf der Grundlage der Paragrafen 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In ihm geht es um Schäden, die nicht materieller Natur sind. Darunter fallen die Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung. Ziel ist es, gesundheitliche Schäden angemessen auszugleichen oder zumindest zu kompensieren. Die Kosten können beispielsweise bei einer Querschnittslähmung nach einem Unfall hoch sein.

Auch Mobbing kann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes führen
Dass ein Schmerzensgeld nach einem Schädelhirntrauma oder durch einen Haushaltsführungsschaden angemessen ist, leuchtet ein. Es gibt jedoch auch Fälle, die hyperaktive Kinder betreffen. Sie können in der Schule nicht still sitzen und scheinen den Unterricht mutwillig zu stören. Die Kinder können dem Unterricht nicht folgen und werden nicht selten von den Klassenkameraden als Außenseiter gehänselt.

Nicht selten sind auch die Lehrer überfordert, was gelegentlich in ein Fehlverhalten mündet. So beteiligte sich ein Lehrer einer dritten Klasse dem Mobbing der Schüler. In mehreren Fällen stellte er das an ADHS erkrankte Kind vor den Mitschülern bloß. Der gemobbte Schüler nässte darauf ein, weinte in der Nacht und machte einen ängstlichen, unruhigen Eindruck. Es lohnte sich, über einen Anwalt ein Schmerzensgeld einzuklagen (Oberlandesgericht Zweibrücken, Aktenzeichen 6 U 1/97 vom 6. Mai 1997).

Verjährungsfrist beachten
Wer eine Wiedergutmachung für erlittene körperliche Beeinträchtigungen haben möchte, hat ein verbrieftes Recht darauf. Betroffene sollten sich jedoch nicht zu viel Zeit bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche lassen. Es ist empfehlenswert, schnell einen Anwalt für Personenschäden aufzusuchen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung eines Anspruches beträgt drei Jahre.

Der Zeitraum beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstand. Wer also im Februar 2023 eine Querschnittslähmung nach einem Unfall erlitt, hat bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, seine Ansprüche anzumelden. In diesem Zusammenhang empfiehlt der ADAC, als Geschädigter niemals eine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung zu unterschreiben. Die erste Anlaufstelle ist ein erfahrener Anwalt für Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgeldes
Astronomische Summen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Das Schmerzensgeld soll sich an den Einschränkungen orientieren, welche durch die Verletzung entstanden ist. Eine Bezifferung ist recht schwierig. Als Grundlage werden häufig Schmerzensgeldtabellen zurate gezogen, die auf bereits ergangenen Urteilen basieren. Das Problem ist, dass kein Unfall und keine Verletzung wirklich miteinander zu vergleichen ist.

Hinzukommt eine andere Größe, die bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung oft nicht ausreichend berücksichtigt wird. Einige Anwälte dringen auf ein taggenaues Schmerzensgeld. Dabei wird die Einschränkung über die gesamte Lebenszeit bewertet und eine entsprechende Wiedergutmachung eingefordert. Die ersten Richter folgen dieser fairen Berechnung bereits.

Das zeigt, wie wichtig es ist, für die Durchsetzung der eigenen Interessen erfahrene Anwälte bei Personenschäden hinzuzuziehen.

 

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