Wichtige Hinweise zum Bezug von Ritalin SR

Falls der behandelnde Arzt bei der Behandlung eines Kindes oder eines Erwachsenen die Verordnung von Ritalin SR für therapeutisch notwendig erachtet, sind folgende Voraussetzungen beim Erwerb des Medikaments wichtig. Bei Ritalin SR 20mg 100 Tabletten handelt es sich um ein Arzneimittel, welches in Deutschland nicht zugelassen ist. Ritalin SR fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz, so dass für den Bezug dieses Medikamentes entsprechende gesetzliche Vorschriften gelten. Hierzu muss der Apotheke ein BTM-Rezept, welches vom behandelnden Arzt ausgestellt wird, vorliegen.

Der Ablauf für den Patienten:

1. Wie bei Ritalin oder Medikinet, benötigt man ein BTM-Rezept (Spezielles Rezept zur Verordnung von Medikamenten, die unter das Gesetz zur Verordnung von Betäubungsmitteln fallen), welches man von seinem behandelnden Arzt ausgestellt bekommt. Jeder approbierte Arzt kann solche Rezepte anfordern. Der Pat. kann damit die Tabletten über die Apotheke seines Vertrauens beziehen.

2. Da es sich bei Ritalin SR um eine ausländische Arzneispezialität handelt, kann es sein, dass einige Kassen nicht die Kosten übernehmen. Der Patient oder der behandelnde Arzt sollte sich deshalb vorher an die zuständige Krankenkasse wenden.

Der Ablauf für die Apotheke:

1. Der Apotheker benötigt gemäß §4 Abs. 3 des BTM-Gesetzes eine Genehmigung zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr, welche vom BfarM erteilt wird.
2. Der Apotheker benötigt ein BTM-Rezept, welches vom behandelnden Arzt des Patienten ausgestellt wird. Da bei der zur Zeit nur verfügbaren Packungsgröße immer 100 Tabletten abgegeben werden müssen, wird die monatliche Höchstabgabemenge für Methylphenidat überschritten. Das Rezept muß mit einem A gekennzeichnet werden; dies bedeutet, dass der Arzt bewusst die Höchstabgabemenge überschreitet, wegen der Packungsgröße ist dies bei Ritalin SR derzeit nicht zu umgehen.

3. Für den Import des Produktes benötigt die Apotheke eine generelle Genehmigung zur Einfuhr von ausländischen Arzneispezialitäten gemäß §73.3 AMG und spezifisch für

4. Ritalin SR eine Erlaubnis gemäß des §3 BTMG. Sollten diese nicht vorliegen, so kann die Apotheke die Ware bei einem autorisierten Importeur bestellen. Adressen der Importeure, die über solche Genehmigungen verfügen sind bei der Bundesopiumstelle (Friedrich-Ebert-Allee 38-40, 53113 Bonn, Tel.: 0228-207-30) zu erfragen.

5. Bei der Erstbestellung der Apotheke benötigt der Importeur einmalig eine Kopie des aktuellen BTM-Nummernbescheides, da der Importeur gesetzlich dazu verpflichtet ist, sich von der Genehmigung zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr der Apotheke zu überzeugen.

6. Die Apotheke kann nun telefonisch, schriftlich oder per Fax beim Importeur die Ware bestellen.

7. Je nach Bestellzeitpunkt wird die Ware innerhalb 5-14 Tagen in der Apotheke eintreffen.

Wichtig bei der Anwendung: Ritalin SR darf nicht geteilt werden, weil die längere Wirksamkeitsdauer nur dann gegeben ist, wenn die äußere Umhüllung nicht zerstört wird, d.h. bei Pat. mit einem geringen Bedarf an Stimulanzien zur Behandlung der ADHS wird die Dosis von 20 mg eventuell schon zu hoch sein.

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